Flagship® Lounge – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aktualisiert am 29. August 2025

Zustimmung

  • Mit dem Betreten einer Flagship® Lounge bestätigen Sie und erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine verbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen und American Airlines („American Airlines“) darstellen. Lesen Sie sich diese Vereinbarung daher sorgfältig durch.
  • Der Zugang zu und die Nutzung von Flagship® Lounges unterliegt allen Bestimmungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von American Airlines, einschließlich und ohne Einschränkung aller in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegten Richtlinien. AMERICAN AIRLINES BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, DIE BESTIMMUNGEN UND ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN JEDERZEIT OHNE VORHERIGE ANKÜNDIGUNG ZU ÄNDERN. DIESE ÄNDERUNGEN TRETEN UNVERZÜGLICH IN KRAFT UND WERDEN TEIL DIESER VEREINBARUNG. DIE NUTZUNG EINER FLAGSHIP® LOUNGE GILT ALS ZUSTIMMUNG.
  • American Airlines und die Flagship® Lounges tragen keine Verantwortung für Produkte oder Dienstleistungen, die unabhängig von Dritten in einer Flagship® Lounge angeboten werden.

Einlass

  • Ein Kunde muss im Besitz eines für den jeweiligen Tag gültigen Tickets für einen anrechnungsfähigen Flug sein, das den Zugang zur Sicherheitskontrolle und zur Flagship® Lounge ermöglicht. Berechtigte Kunden müssen Zugang zum Terminal oder zur Halle von American Airlines haben, um die Lounge an diesem Standort betreten zu können. Es werden keine Passierscheine für die Gates ausgegeben.
  • Kunden müssen zum Zeitpunkt des Besuchs einer Flagship® Lounge mit einer Selbstbedienungsbar mindestens einundzwanzig (21) Jahre alt sein, außer sie befinden sich in Begleitung eines mindestens einundzwanzig (21) Jahre alten Erwachsenen. In Flagship® Lounges außerhalb der USA gelten die örtlichen Altersbestimmungen und Gesetze.
  • Zu den Kunden, die Zugang zu einer Flagship® Lounge haben, gehören Kunden, die in der First oder Business Class auf anrechnungsfähigen internationalen oder transkontinentalen Flügen oder anderen anrechnungsfähigen US-Inlandsflügen reisen, die von American Airlines oder einer oneworld® Fluggesellschaft angeboten und durchgeführt oder von Aer Lingus angeboten und von American Airlines durchgeführt werden. AAdvantage Executive Platinum®, AAdvantage Platinum Pro®, AAdvantage Platinum® und Alaska Airlines Atmos Titanium, Atmos Platinum und Atmos Gold Kunden, die auf einem anrechnungsfähigen internationalen Flug reisen, der von American Airlines oder einer oneworld® Fluggesellschaft angeboten und durchgeführt oder von Aer Lingus angeboten und von American Airlines* durchgeführt wird (unabhängig von der Sitzklasse). ConciergeKey® Mitglieder, die am selben Tag auf einem Flug reisen, der von American Airlines oder einer oneworld® Fluggesellschaft angeboten und durchgeführt oder von Aer Lingus angeboten und von American Airlines durchgeführt wird (unabhängig von der Kabine), und oneworld® Emerald℠ und Sapphire℠ Mitglieder, die auf einem Flug reisen, der von American Airlines oder einer oneworld® Fluggesellschaft angeboten und durchgeführt wird (unabhängig von der Kabine). AAdvantage Executive Platinum®, AAdvantage Platinum Pro® und AAdvantage Platinum® Mitglieder mit ausschließlich nordamerikanischen Flugrouten erhalten keinen Zugang zur Flagship® Lounge.
  • Kunden, die Zugangsberechtigung zu einer Flagship® Lounge haben und auf einem anrechnungsfähigen Flug in der First reisen oder Zugangsberechtigung zu einer Flagship® Lounge aufgrund ihres AAdvantage® Status oder ihres Status als oneworld® Emerald oder Sapphire Mitglied haben, dürfen einen (1) Gast in die Flagship® Lounge mitbringen (Kinder über zwei (2) Jahren zählen als Gäste). Kunden, die aufgrund ihres ConciergeKey-Status Zugangsberechtigung zu einer Flagship® Lounge haben, dürfen ihre direkten Familienangehörigen (Ehepartner, Lebenspartner und Kinder unter achtzehn (18) Jahren) oder bis zu zwei (2) Gäste mitbringen. Allen anderen Kunden mit Zugangsberechtigung ist es hingegen nicht gestattet, Gäste mitzubringen.
  • Um Zugang zur Flagship® Lounge zu erhalten, müssen Flaship® Lounge Kunden ihre Bordkarte für einen anrechnungsfähigen Flug am selben Tag vorlegen. Gegebenenfalls werden sie zudem aufgefordert, einem Vertreter von American Airlines oder der Flagship® Lounge einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Darüber hinaus müssen Kunden, die aufgrund ihres AAdvantage® Status Zugangsberechtigung zu einer Flagship® Lounge haben, ihre AAdvantage® Vielfliegerkarte oder AAdvantage® Nummer vorlegen. Bei Nichtvorlage der obigen Dokumente kann der Zugang verweigert werden.
  • Kunden mit einem gültigen Ticket für einen Flug mit American Airlines oder einer oneworld® Fluggesellschaft am gleichen Tag in der First oder zum Flagship® Business Plus Tarif auf einem anrechnungsfähigen internationalen Flug oder Transkontinentalflug haben automatisch Zugang zu Flagship® First Dining in bestimmten ausgewählten Flagship® Lounges.
  • Ein Flagship® First Dining-Pass gewährt dem Inhaber und seinen direkten Familienangehörigen (Ehepartner, Lebensgefährten und Kinder unter 18 Jahren) oder bis zu zwei Gästen Zugang. Der First Dining-Pass ist nicht übertragbar und kann nicht mit anderen Angeboten kombiniert werden.
  • Mitarbeiter der Fluggesellschaften, des Flughafens sowie Beschäftigten der Luftfahrtbranche ist der Zugang in Uniform nicht gestattet (dies gilt auch für die Mitarbeiter anderer Airlines, von Privat- oder Geschäftsflugzeugen sowie von Charterfluggesellschaften).
  • Nicht alle von American Airlines angeflogenen Abflug- und Zielflughäfen verfügen über eine Flagship® Lounge. Bitte informieren Sie sich über unsere Standorte mit Flagship® Lounges.
  • Die Öffnungszeiten von Flagship® Lounges können je nach Standort variieren. Änderungen vorbehalten.
  • Die Nutzung der Lounge-Einrichtungen unterliegt allen durch American Airlines festgelegten Regelungen und Bestimmungen. American Airlines behält sich das Recht vor, die Bestimmungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu überarbeiten.

* Der Zugang für Passagiere auf Flügen, die von Aer Lingus angeboten werden, ist berechtigten Mitgliedern mit AAdvantage® Status vorbehalten.

Single Visit Pass

  • Ein Flagship® Lounge Single Visit Pass („Flagship Pass“) ist nur an ausgewählten Flagship® Lounge Standorten erhältlich und hängt von der Verfügbarkeit je nach Kapazität der Flagship® Lounge ab. Flagship Pässe sind für eine einmalige Nutzung in der Flagship® Lounge, in der der Flagship Pass erworben wurde, und nur am Tag des Kaufs gültig. Flagship Pässe werden bei der Registrierung und beim Eintritt in eine Flagship® Lounge als verwendet gekennzeichnet. Flagship Pässe können nur von Kunden erworben werden, die einundzwanzig (21) Jahre oder älter sind. Flagship Pässe sind nicht erstattungsfähig, nicht umtauschbar und nicht übertragbar. Ein Flagship Pass ist nur für den auf dem Flagship Pass vermerkten Inhaber gültig.
  • Flagship Pass Inhaber müssen ihre Bordkarte für einen anrechnungsfähigen Flug am selben Tag, den Flagship Pass oder eine Bestätigung über den Kauf des Flagship Passes (per E-Mail oder über eine AAdvantage® Wallet App) vorlegen. Gegebenenfalls werden sie zudem aufgefordert, einem Vertreter von American Airlines oder der Flagship® Lounge einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen, um Zugang zu erhalten.
  • Inhaber des Flagship Passes dürfen keine Gäste mitbringen.
  • American Airlines behält sich ausdrücklich das Recht vor, das Flagship Pass Programm jederzeit einzustellen, die Preise anzupassen oder den Verkauf eines Flagship Passes an einen bestimmten Kunden zu verweigern, oder falls verkauft, einen Flagship Pass zu stornieren und jedem Käufer oder Besucher den Zugang oder die Nutzung einer Flagship® Lounge zu verweigern. American Airlines kann nicht haftbar gemacht werden für Verluste oder Schäden des Käufers oder Besuchers, die aus einer solchen Ablehnung, Stornierung oder Verweigerung entstehen.
  • Der Zugang zu einer Flagship® Lounge und deren Nutzung unterliegt allen von American Airlines festgelegten Regelungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Hausordnung

  • Bei einem Besuch der Flagship® Lounge erwartet American Airlines, dass Garderobe und Auftreten einer professionellen Umgebung angemessen sind.
  • American Airlines bittet seine Gäste, für eine ruhige Atmosphäre in den Flagship® Lounges zu sorgen und die Lounge mit weinenden oder störenden Kindern oder Gästen zu verlassen.
  • Verwenden Sie aus Rücksicht auf andere Gäste bei der Nutzung von Geräten wie MP3- oder DVD-Playern und Spielkonsolen Kopfhörer. Bei allen Geräten, einschließlich Smartphones, ist zudem von der Verwendung der Lautsprecherfunktion abzusehen.
  • Das Rauchen von Zigaretten, Pfeifen oder Zigarren (einschließlich elektronischer Produkte) sowie der Genuss von Kautabak oder rauchfreiem Tabak ist in den Flagship® Lounges untersagt.
  • American Airlines behält sich das Recht vor, angetrunkenen oder unangenehm auffallenden Gästen das Servieren von alkoholischen Getränken zu verweigern.
  • In der Flagship® Lounge kostenlos angebotene Speisen und alkoholische Getränke bzw. Magazine sind ausschließlich für den Verzehr bzw. die Nutzung innerhalb der Flagship® Lounge bestimmt und dürfen nicht mitgenommen werden.
  • Gepäckwagen sind in den Flagship® Lounges nicht erlaubt.
  • Im Handgepäck mitgeführte Haustiere sind in den Flagship® Lounges willkommen, sofern sie in ihren Transportboxen bleiben. Begleittiere sind ebenfalls erlaubt. Lesen Sie unsere Richtlinien für Reisen mit Haustieren als Handgepäck sowie Begleittieren, die für Besuche der Flagship® Lounge gelten und hier aufgeführt sind.
  • Familien mit kleinen Kindern und stillende Mütter können Familienzimmer in den Flagship® Lounges nutzen, sofern vorhanden.
  • Verhalten, das von American Airlines als unangemessen, störend, beleidigend, aggressiv und gewalttätig eingestuft wird, ist verboten. American Airlines behält sich in diesen Fällen das Recht vor, Gäste der Lounge zu verweisen.

Verwendung Ihrer bereitgestellten Daten durch American Airlines

In Übereinstimmung mit den Datenschutzrichtlinien von American Airlines werden Sie aufgefordert, American Airlines bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen, wenn Sie eine Flagship® Lounge betreten, reisen oder bestimmte personalisierte Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Sie bestätigen, dass die von Ihnen American Airlines bereitgestellten Daten zutreffend, korrekt und nicht irreführend sind. American Airlines erklärt, diese Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit ihrer Datenschutzerklärung zu verwenden. Die Datenschutzerklärung von American Airlines können Sie unter www.aa.com jeweils am Ende der Seite unter dem Link „Datenschutz und Sicherheit“ einsehen. Klicken Sie alternativ auf den folgenden Link. American Airlines behält sich das Recht vor, ihre Datenschutzerklärung jederzeit ohne vorherige Mitteilung zu ändern.

Datenschutzerklärung

Obwohl American Airlines angemessene Maßnahmen zum Schutz Ihrer privaten Daten und zur Vermeidung unberechtigten Zugriffs darauf ergreift, kann American Airlines keine Haftung für Handlungen Dritter übernehmen, die unberechtigten Zugriff erlangen. American Airlines garantiert weder explizit noch implizit noch anderweitig, dass unberechtigte Zugriffe auf Ihre privaten Daten verhindert werden. AMERICAN AIRLINES ODER IHRE TOCHTERGESELLSCHAFTEN SIND KEINESFALLS HAFTBAR FÜR RESULTIERENDE, DIREKTE, FAHRLÄSSIGE, INDIREKTE, STRAFBARE, BESONDERE ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER NICHT MÖGLICHEN NUTZUNG DER WEBSITE ODER DAMIT IRGENDWIE VERBUNDENER AKTIVITÄTEN ODER VON INHALTEN, DIE VON DIESER WEBSITE STAMMEN ODER ANDERWEITIG DAMIT ZU TUN HABEN, ERGEBEN, UNGEACHTET DESSEN, OB DIESE SCHÄDEN AUS VERTRAGLICHER, VERSCHULDUNGSUNABHÄNGIGER ODER DELIKTHAFTUNG ODER ANDERER ART VON HAFTUNG ENTSTEHEN, UND AUCH UNGEACHTET DESSEN, OB AMERICAN AIRLINES ÜBER BESTIMMTE ODER HYPOTHETISCHE HINWEISE AUF MÖGLICHE SCHÄDEN VERFÜGTE.

Sonstiges

  • Die Flagship® Lounge-Räumlichkeiten dürfen nicht zur Mitarbeiteranwerbung oder der Abwerbung von Mitarbeitern von Fluggesellschaften oder Flughafen oder Beschäftigten der Luftfahrtbranche genutzt werden.
  • Alle Personen müssen für den Konsum alkoholischer Getränke innerhalb der Flagship® Lounge das gemäß lokalen Gesetzen entsprechend erforderliche Mindestalter erreicht haben.
  • American Airlines übernimmt keinerlei Haftung für in der Flagship® Lounge verlorene oder gestohlene Gegenstände.
  • Flagship® Lounges werden von American Airlines von ihren Büros in den Vereinigten Staaten aus betrieben. Sie stimmen der Einhaltung aller lokalen, staatlichen, bundesstaatlichen und nationalen Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen zu, die für die Nutzung einer Flagship® Lounge gelten.
  • American Airlines behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen notwendige oder angemessene Schritte zu unternehmen, welche (1) das Einhalten dieser Vereinbarung garantieren oder verifizieren; oder (2) die Sicherheit seiner Gäste zu gewährleisten. Sie stimmen hiermit zu, dass American Airlines ohne Haftungsverpflichtung berechtigt ist, Daten zu Ihrer Registrierung oder Ihrem Konto an Strafverfolgungs- oder andere Behörden oder Drittanbieter weiterzugeben, sofern dies nach dem Ermessen von American Airlines zum Garantieren oder Verifizieren der Einhaltung dieser Vereinbarung notwendig oder angemessen ist.
  • American Airlines haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterbringung von Leistungen bei der Erfüllung dieses Vertrages, die infolge von höherer Gewalt, Zivil- oder Militärgewalt, Krieg, Aufständen, Unfällen, Bränden, Explosionen, Stromausfällen, Erdbeben, Überschwemmungen, Dürren, ungewöhnlich extremen Witterungsbedingungen, Arbeitsniederlegungen oder -verzögerungen, Streiks oder Arbeitskämpfen, Sabotage, Transport- oder Lieferverzögerungen, Epidemien, Pandemien, internationalen Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit (gemäß Definition der Weltgesundheitsorganisation), Terrorismus oder terroristischen Bedrohungen, nationalen oder regionalen Notfällen, Regierungsmaßnahmen oder ähnlichen oder anderen Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle von American Airlines liegen, entstehen.
  • Zur Klarstellung: Nichts in dieser Vereinbarung (1) verpflichtet American Airlines dazu, eine Flagship® Lounge oder Flagship® First Dining an einem bestimmten Flughafen zu betreiben; oder (2) hindert American Airlines daran, den Betrieb einer Flagship® First Lounge oder eines Flagship® First Dining Standortes vorübergehend oder endgültig einzustellen.
  • AMERICAN AIRLINES ODER DEREN JEWEILIGE FÜHRUNGSKRÄFTE, BEVOLLMÄCHTIGTE, MITARBEITER, PARTNER, VERTRETER, VERTRAGSNEHMER ODER LIZENZGEBER UNTERLIEGEN KEINERLEI HAFTUNG FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, STRAFBARE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE AUS DEM BESUCH ODER DER NUTZUNG EINER FLAGSHIP® LOUNGE ENTSTEHEN. MIT DER ZUSTIMMUNG ZU DIESER VEREINBARUNG ERKLÄREN SIE SICH INNERHALB DES GESETZLICH ZULÄSSIGEN RAHMENS DAMIT EINVERSTANDEN, VON ANSPRÜCHEN GEGENÜBER AMERICAN AIRLINES ODER IHREN FÜHRUNGSKRÄFTEN, BEVOLLMÄCHTIGTEN, MITARBEITERN, PARTNERN, VERTRETERN, VERTRAGSPARTNERN ODER LIZENZGEBERN ABZUSEHEN, DIE AUS EINEM VERSTOSS GEGEN DIESE VEREINBARUNGEN BZW. EINEM BESUCH ODER DER NUTZUNG EINER FLAGSHIP LOUNGE® RESULTIEREN.
  • DIESE VEREINBARUNG UNTERLIEGT DEN INNERSTAATLICHEN GESETZEN DES BUNDESSTAATES TEXAS, OHNE BERÜCKSICHTIGUNG KOLLISIONSRECHTLICHER BESTIMMUNGEN UND UNTER AUSSCHLUSS DER ANWENDUNG DES ABKOMMENS DER VEREINTEN NATIONEN ÜBER DEN INTERNATIONALEN WARENKAUF VON 1980, UND IST ENTSPRECHEND AUSZULEGEN. JEGLICHE KLAGEN, SCHRITTE ODER VERFAHREN IN BEZUG AUF DIESE VEREINBARUNG SIND BEIM BEZIRKSGERICHT DES BUNDESSTATES TEXAS, TARRANT COUNTY, ODER BEIM BEZIRKSGERICHT DER VEREINIGTEN STAATEN FÜR DEN NÖRDLICHEN BEZIRK VON TEXAS, ABTEILUNG FORT WORTH, ANHÄNGIG ZU MACHEN. JEDER KUNDE STIMMT HIERMIT UNWIDERRUFLICH UND OHNE SPÄTERE EINWÄNDE DEM AUSSCHLIESSLICHEN GERICHTSSTAND UND DER AUSSCHLIESSLICHEN JURISDIKTION FÜR SOLCHE KLAGEN, SCHRITTE ODER VERFAHREN ZU. JEDER KUNDE VERZICHTET WEITERHIN UNWIDERRUFLICH AUF ANSPRÜCHE AUS SOLCHEN KLAGEN, SCHRITTEN ODER VERFAHREN, WELCHE VON EINEM DIESEN BEDINGUNGEN NICHT ENTSPRECHENDEN GERICHTSSTAND ZUGESPROCHEN WURDEN.
  • Diese Vereinbarung stellt die gesamte vertragliche Grundlage für Ihre Nutzung der Flagship® Lounges dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen zwischen Ihnen und American Airlines. Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Partnern gelten weiterhin mögliche zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Hausordnungen. Sollte ein Teil dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, ist dieser Teil in Übereinstimmung mit geltendem Recht so auszulegen, dass er die ursprünglichen Absichten von Ihnen und American Airlines möglichst genau widerspiegelt. Die übrigen Teile bleiben davon unberührt und sind weiterhin vollumfänglich wirksam. Das Versäumnis von American Airlines, ein Recht oder eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf diese oder eine andere Bestimmung dar. American Airlines haftet nicht für die Nichterfüllung von Verpflichtungen, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen.

* Alle Ausnahmen von den Richtlinien von American Airlines bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch das Flagship® Lounge Management oder American Airlines, Inc.